Allgemeine Verkaufsbedingungen
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Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen zwischen der LUMITRONIX® LED-Technik GmbH (nachfolgend "LUMITRONIX") und ihren Kunden, die außerhalb des Onlineshops unter www.leds.de geschlossen werden.
1.2. Für Aufträge von Verbrauchern oder Aufträge, die im Onlineshop von LUMITRONIX erteilt wurden, gelten die dort veröffentlichten AGB.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LUMITRONIX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Vertragsschluss
2.1. Angebote von LUMITRONIX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch LUMITRONIX oder Lieferung zustande.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Leistungen von LUMITRONIX
3.1. LUMITRONIX erbringt Leistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Spezifikationen. Unterlagen wie beispielsweise Zeichnungen, Abbildungen oder technische Angaben, einschließlich Maße und Gewichte, sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, LUMITRONIX hat diese schriftlich als verbindlich bezeichnet. Dasselbe gilt für Informationen zur Nutzung der Produkte von LUMITRONIX.
3.2. LUMITRONIX behält sich vor, kleine Änderungen an Produkten vorzunehmen oder einzelne Komponenten auszutauschen, sofern dies aus technischen Gründen, zur Steigerung der Fertigungseffizienz oder aufgrund der Materialverfügbarkeit erforderlich ist und die vereinbarte Beschaffenheit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Während Entwicklungsphasen verpflichten sich beide Parteien, eng und konstruktiv zusammenzuarbeiten, um das gemeinsame Ziel der erfolgreichen Fertigstellung der Entwicklung zu erreichen. Die Entwicklung wird als gemeinsamer Prozess verstanden, der die aktive und lösungsorientierte Mitwirkung beider Seiten erfordert. Bei auftretenden Problemen oder Herausforderungen werden beide Parteien unverzüglich in einen Dialog treten, um gemeinsam geeignete Lösungen zu erarbeiten. Jede Partei verpflichtet sich dabei, in gutem Glauben und im Sinne einer erfolgreichen Zusammenarbeit zu handeln.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Die übliche Reaktionszeit für beide Parteien beträgt zwei Arbeitstage.
4.3. Freigaben durch den Kunden gelten als erteilt, wenn innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang des freizugebenden Werkstückes, Zeichnung oder Dokumentes kein begründeter Widerspruch mit konkret benannter Abweichung zur Soll-Beschaffenheit erfolgt. Der Kunde wird die Abweichung auf Verlangen von LUMITRONIX nachweisen.
4.4. Gerät der Kunde mit der Erbringung einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungspflicht in Verzug, wodurch die Durchführung des Auftrags durch LUMITRONIX wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird, ist LUMITRONIX nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die eigenen vertraglichen Leistungen auszusetzen. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
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Lieferbedingungen
5.1. Lieferzeiten, auch solche, die als "bestätigt" bezeichnet werden, können auf Erfahrungswerten und Schätzungen oder vorläufigen Angaben von Vorlieferanten beruhen und sind grundsätzlich unverbindliche Indikationen. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von LUMITRONIX ausdrücklich als solche bezeichnet wurden und gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. LUMITRONIX behält sich den Zwischenverkauf von Lagerware vor.
5.2. Lieferfristen gelten vorbehaltlich einer ausreichenden Bonität gemäß Ziffer 6.2. und 6.3. und setzen voraus, dass sämtliche vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere Pläne, rechtzeitig bei LUMITRONIX eingehen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, kann LUMITRONIX die Lieferfristen um die Dauer anpassen, in der die Voraussetzungen unerfüllt bleiben, es sei denn, die Verzögerung ist von LUMITRONIX zu vertreten.
5.3. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten. Zahlungsfälligkeiten gemäß Lieferterminen und Lieferplan bestehen unverändert fort. LUMITRONIX kann zusätzlich die in Ziffer 6.6 genannten Logistik- und Lagerkosten erheben.
5.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Über- und Unterlieferungen sind bis zu 5% der vereinbarten Menge zulässig.
5.5. LUMITRONIX ist berechtigt, Lieferlose ab dem Wunschliefertermin des Kunden oder zum bestätigten Liefertermin der Auftragsbestätigung ohne weitere Ankündigung anzuliefern. LUMITRONIX kann die Lieferung bis zu 3 Werktage früher oder später vornehmen.
5.6. LUMITRONIX ist berechtigt, sämtliche Restmengen aus Rahmenverträgen am Ende der Rahmenvertragslaufzeit ohne weitere Ankündigung anzuliefern.
5.7. LUMITRONIX behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten oder später zu liefern, sofern LUMITRONIX diese Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen wurde. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet.
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Zahlungsbedingungen und Bonitätsprüfung
6.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von LUMITRONIX und setzen eine hinreichende Bonität des Kunden voraus.
6.2. Eine hinreichende Bonität liegt nur dann vor, wenn
- kein Zahlungsverzug in sämtlichen laufenden Geschäftsbeziehungen mit LUMITRONIX besteht,
- keine Insolvenz-, Liquidations- oder vergleichbaren Verfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet sind,
- der Kunde den Vertrag nicht einseitig gekündigt hat oder auf andere Weise bekundet, ihn nicht erfüllen zu wollen.
- bei der fortlaufenden Einholung von Bonitätswerten und -Signalen durch LUMITRONIX der Geschäftspartner bei einer namhaften Wirtschaftsauskunftei (z.B. Allianz, Bürgel, Creditreform, CreditSafe) in eine Risikoklasse eingestuft wird, die einem Ausfallrisiko von höchstens 3% entspricht (z. B. Creditreform Risikoklasse IV oder besser, Creditsafe Index bis 3,9, S&P ab B+).
6.3. Ist keine hinreichende Bonität nach Ziffern 6.2 gegeben, ist LUMITRONIX berechtigt,
- sämtliche Kreditlimits – auch für bereits erbrachte oder zugesagte Vorleistungen – auf die tatsächlich bestehende Deckungszusage zu beschränken,
- über die Kreditlimits hinausgehenden offenen Forderungen sofort fällig zu stellen,
- künftige Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen,
- sämtliche Leistungen (wie Entwicklungsarbeiten, Bauteilbeschaffungen oder Produktionen) bis zur Begleichung solcher offenen Forderungen oder erneuten Feststellung einer ausreichenden Bonität zu unterbrechen.
6.4. In diesem Fall bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß den vereinbarten Lieferterminen oder Lieferplänen unberührt; ein Zurückbehaltungs- oder Aufschubrecht an den fälligen Zahlungen besteht insoweit nicht.
6.5. Diese Regelung gilt auch für Teillieferungen, einzelne Liefer- oder Produktionslose laufender Projekte sowie Abruflose aus Abrufaufträgen.
6.6. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist LUMITRONIX berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und bei Lagerware Logistik- und Lagerkosten in Höhe von 0,8 % des Verkaufspreises je angefangenem Monat zu berechnen.
6.7. LUMITRONIX ist berechtigt, fällige Forderungen gegen Ansprüche des Kunden aufzurechnen.
6.8. Kulanzleistungen oder andere freiwillige Handlungen von LUMITRONIX, wie etwa die Ausführung von Aufträgen oder die Lieferung von Waren trotz Zahlungsverzug oder fehlender Bonitätsvoraussetzungen, stellen weder ein Anerkenntnis der Bonität noch einen Verzicht auf bestehende Rechte dar; insbesondere entfällt hierdurch nicht das Recht, Zahlung per Vorkasse zu verlangen oder Maßnahmen nach Ziffer 6.3 zu ergreifen.
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Preisangaben und Preisanpassungsklausel
7.1. Die Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten.
7.2. Ändern sich nach Vertragsschluss und vor Lieferung nachweislich die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten, insbesondere infolge von Schwankungen anerkannter Indizes für elektronische Komponenten oder Rohstoffe, Änderungen von Zolltarifen oder sonstigen Import- und Exportabgaben, Änderungen der Fracht- und Logistikkosten oder anderer wesentlicher Beschaffungs- und Produktionskosten, ist jede Vertragspartei berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen, soweit sich diese Kosten um mehr als fünf Prozent (5 %) gegenüber dem bei Vertragsschluss maßgeblichen Niveau verändert haben.
7.3. Führen die Änderungen der in Abs. 1 genannten Kosten zu einem Anstieg um mehr als fünf Prozent (5 %), ist LUMITRONIX berechtigt, den vereinbarten Verkaufspreis in entsprechendem Umfang zu erhöhen. Führen die Änderungen zu einer Verringerung um mehr als fünf Prozent (5 %), kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Verkaufspreises verlangen. Die jeweilige Preisanpassung ist auf denjenigen Umfang begrenzt, der zur Kompensation der tatsächlich eingetretenen Kostenänderung erforderlich ist.
7.4. Jede Vertragspartei, die eine Preisanpassung geltend machen möchte, hat die andere Vertragspartei unverzüglich in Textform unter Darlegung der maßgeblichen Berechnungsgrundlagen zu unterrichten. LUMITRONIX zeigt dem Kunden Preiserhöhungen unverzüglich an, während der Kunde LUMITRONIX Preissenkungen ebenso unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise mitteilt. Die jeweils andere Vertragspartei ist berechtigt, die zugrunde gelegten Indizes, Zolltarife oder sonstigen Belege binnen angemessener Frist zu überprüfen.
7.5. Übersteigt die sich aus einer Preisanpassung ergebende Abweichung insgesamt zehn Prozent (10 %) des ursprünglich vereinbarten Verkaufspreises, so steht der von der Preisanpassung betroffenen Partei ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung beziehungsweise Preissenkungsmitteilung in Textform auszuüben. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern die Preisanpassung ausschließlich oder überwiegend auf Änderungen der Zolltarife beruht.
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Rücktritts- und Kündigungsfolgen
8.1. Tritt eine Partei – aus welchem Rechtsgrund auch immer – wirksam vom Vertrag zurück, so bleibt die Wirksamkeit bereits entstandener Ansprüche aus dem Vertrag unberührt. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, alle von LUMITRONIX bereits erbrachten Leistungen abzunehmen und zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten, sofern diese auf Grundlage des wirksamen Vertragsabschlusses in berechtigter Erwartung der Vertragserfüllung angefertigt oder beschafft wurden und nicht ohne erhebliche Nachteile von LUMITRONIX anderweitig verwertet werden können. Hierzu zählen insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) Entwicklungsleistungen, Planungsaufwand, bereits beschaffte und bevorratete Rohstoffe, Materialien, Werkzeuge oder Maschinen sowie fertige oder teilfertige Waren.
8.2. Soweit hierfür vertraglich bereits bestimmte Einzel- oder Gesamtpreise vereinbart sind, gelten diese anteilig als Vergütung. Stehen für einzelne Leistungen keine expliziten Preise fest, kann LUMITRONIX wahlweise den anteiligen Verkaufspreis (zu den im Vertrag vorgesehenen Konditionen) oder – falls eine Weiterveräußerung auf anderem Wege nicht zumutbar bzw. möglich ist – die tatsächlich angefallenen Selbstkosten zuzüglich eines angemessenen Gemeinkosten- und Gewinnzuschlags in Rechnung stellen.
8.3. Auf Verlangen des Kunden wird LUMITRONIX ihm innerhalb angemessener Frist darlegen, inwieweit die bereits gefertigten oder beschafften Waren nicht ohne wesentliche Nachteile verwertet werden können. Soweit eine anderweitige Verwertung möglich ist, reduziert sich die Abnahmepflicht um den verwertbaren Teil. Bereits hergestellte oder beschaffte Waren und Materialien, die nicht mehr weiterverwendet werden können, sind vom Kunden zum vereinbarten Preis abzunehmen oder entsprechend zu vergüten. Weitergehende Ansprüche aus Verzug, Schadensersatz oder sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsgrundlagen bleiben hiervon unberührt.
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Eigentumsvorbehalt
9.1. Das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen von LUMITRONIX gegenüber dem Kunden vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Eigentumsübergang zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten.
9.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußern. Hierbei tritt der Kunde bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe der geschuldeten Beträge zur Sicherung der Zahlungsforderungen von LUMITRONIX an LUMITRONIX ab. LUMITRONIX nimmt diese Abtretung an.
9.3. Gerät der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, ist der Kunde nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. In einem solchen Fall ist LUMITRONIX berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
9.4. Unabhängig von einem Rücktritt ist LUMITRONIX berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen zu widerrufen.
9.5. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleiben Werkzeuge, die von LUMITRONIX oder in ihrem Auftrag hergestellt wurden, im Eigentum von LUMITRONIX. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden die Werkzeuge ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden.
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Gewährleistung und Haftung
10.1. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich und spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, muss LUMITRONIX innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware oder (Teil-)Leistung schriftlich per eingeschriebenem Brief informiert und die Mängelrügen innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
10.2. Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten nach Ablieferung der von LUMITRONIX gelieferten Waren.8.3. Wurde vom Kunden eine Freigabe von Produkten, Entwicklungsschritten oder Erstmustern erteilt, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme hätte feststellen können.
10.3. Kein Mangel liegt vor bei:
- Farbabweichungen innerhalb der im Datenblatt genannten Spezifikationen.
- Altersbedingter Degradation und Farbverschiebungen im üblichen Rahmen.
- Geringfügigen Abweichungen, die die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
- Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich mindern.
10.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, falsche Dimensionierung (sofern die Entwicklung der Teile nicht bei LUMITRONIX lag), fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung entstehen, leistet LUMITRONIX keine Gewähr. Gleiches gilt für die Folgen unsachgemäßer und ohne Zustimmung von LUMITRONIX vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter.
10.5. LUMITRONIX ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen in ausreichender Stückzahl an LUMITRONIX zur Befundung zurückzusenden; LUMITRONIX übernimmt die Transportkosten, wenn sich die Mängelrüge als berechtigt erweist. Falls erforderlich, wird sich der Kunde aktiv an den Untersuchungen beteiligen und erforderlichenfalls spezielle Prüfeinrichtungen und -möglichkeiten kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Vertragspartner werden sich die Ergebnisse gegenseitig mitteilen. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne die Zustimmung von LUMITRONIX Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er seine Sachmängelansprüche.
10.6. Bei berechtigten Mängelrügen leistet LUMITRONIX nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansprüche auf Rücktritt und Preisminderung sind ausgeschlossen.
10.7. Die Haftung von LUMITRONIX für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist auf die nachstehenden Höchstbeträge begrenzt, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde:
- Bei einer Auftragssumme bis 50.000 Euro: 5 % der Auftragssumme, maximal jedoch 2.500 Euro
- Bei einer Auftragssumme über 50.000 Euro: 5 % der Auftragssumme, maximal jedoch 12.500 Euro.
10.8. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
10.9. Für Personenschäden haftet LUMITRONIX unbeschränkt, ebenso wie für gesetzlich zwingende Rücktrittsfälle.
10.10. Die Vertragsparteien haften einander nicht für die verzögerte oder versäumte Erfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme der Begleichung von Vergütungsansprüchen) aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Dauert eine solche Verzögerung oder ein solches Versäumnis länger als 30 Tage, kann die andere Vertragspartei die entsprechende Order durch schriftliche Mitteilung an die im Verzug befindliche Vertragspartei ganz oder teilweise kündigen. Beispiele für solche Umstände sind insbesondere Krieg, Aufstand, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Materialmangel, unvorhersehbare Transport- oder Produktionsprobleme, Wechselkursschwankungen, Streik sowie Verzug von Lieferanten oder Unterauftragnehmern aufgrund solcher Ereignisse.
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Vertraulichkeit und Rechte an Arbeitsergebnissen
11.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11.2. LUMITRONIX ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten.
11.3. LUMITRONIX verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus, die Planungstätigkeiten und alle damit verbundenen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern und solange der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat. Nach Abschluss des Auftrags ist LUMITRONIX berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, ganz oder teilweise, zu Referenz- oder Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
11.4. LUMITRONIX hat das Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen und darf diese in anderen Projekten einsetzen.
11.5. LUMITRONIX darf Schutzrechte für selbst erlangte Ergebnisse anmelden.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hechingen.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hechingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.3. Die AGB sind online unter lumitronix.com/agb hinterlegt. Ein Verweis auf den AGB-Link gilt als ausreichender Hinweis.
13.4. Für sämtliche vorherigen und nachfolgenden Geschäfte zwischen LUMITRONIX und dem Kunden gelten diese AGB automatisch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
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Geltungsbereich
1.1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Vertragsabschlüsse der LUMITRONIX® LED-Technik GmbH (nachfolgend "LUMITRONIX") mit ihren Lieferanten.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, LUMITRONIX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn LUMITRONIX in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferanten Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.
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Vertragsschluss
2.1. Bestellungen, Annahmen, Lieferabrufe, Lieferverträge und sonstige zwischen LUMITRONIX und dem Lieferanten abzuschließende Rechtsgeschäfte sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen, Annahmen und Lieferabrufe können jedoch auch durch Datenfernübertragung erfolgen.
2.2. Der Lieferant hat die Bestellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen, schriftlich zu bestätigen. Verspätete Bestätigungen berechtigen zum Widerruf der Bestellung durch LUMITRONIX.
2.3. Bei der Auftragserteilung noch nicht feststehende Preise und Lieferzeiten sind spätestens mit der Auftragsbestätigung anzugeben. In diesem Fall kann LUMITRONIX innerhalb von zehn Werktagen nach Änderung oder Angabe der Preise oder Lieferzeiten vom Vertrag zurücktreten.
2.4 Wir können im Rahmen des für den Lieferanten Zumutbaren, Änderungen des Vertragsgegenstandes in Konstruktion und Ausführung verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen und einvernehmlich zu regeln. Änderungen durch den Lieferanten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch uns.
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Lieferbedingungen
3.1. Lieferzeiten sind grundsätzlich verbindlich und einzuhalten. Liefertermine und -fristen beginnen mit dem Datum der Bestellung durch LUMITRONIX.
3.2. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche, dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.
3.3. Bei Lieferverzug ist LUMITRONIX berechtigt, nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Die Fristen und Termine gelten als Fixtermine im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Lieferant gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er den vereinbarten Liefertermin überschreitet.
- Eine Mahnung zur Leistung bleibt auch dann wirksam, wenn sie keine ausdrückliche Nachfristsetzung enthält. In solchen Fällen gilt eine angemessene Nachfrist als vereinbart. Als angemessen gilt regelmäßig eine Frist von 14 Kalendertagen ab Zugang der Mahnung, es sei denn, die Umstände des Einzelfalls erfordern eine kürzere oder längere Nachfrist.
- Bei Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines Verzugsschadens, bleiben unberührt.
3.4. Teil-, Über- oder Unterlieferungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LUMITRONIX zulässig. Im Falle von Teil-, Über- oder Unterlieferungen bestellter Mengen als auch bei vorzeitiger Lieferung behalten wir uns das Recht vor, die Entgegennahme der Lieferung auf Kosten des Lieferanten zu verweigern oder die Rechnung entsprechend zu valutieren.
3.5. Die Lieferung erfolgt "frei Haus" an die von LUMITRONIX angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht erst mit Annahme der Ware durch LUMITRONIX über.
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Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
4.3. Skonto- und Zahlungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt, an dem sowohl die Rechnung als auch die Lieferung vollständig und mängelfrei bei LUMITRONIX eingegangen ist.
4.4. LUMITRONIX ist im gesetzlichen Umfang zur Aufrechnung und Zurückbehaltung berechtigt. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.
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Eigentum an Werkzeugen
5.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleiben Werkzeuge, Formen, Muster und Modelle, die von LUMITRONIX oder in ihrem Auftrag hergestellt wurden, Eigentum von LUMITRONIX. Dies gilt auch dann, wenn der Lieferung LUMITRONIX die Werkzeuge nur teilweise oder gar nicht berechnet hat. Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von LUMITRONIX bestellten Waren einzusetzen und sie auf eigene Kosten instand zu halten sowie gegen Schäden zu versichern.
5.2. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgt für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung der von uns beigestellten Stoffe und Teile hergestellten Vertragsgegenstände sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden.
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Gewährleistung und Mängelhaftung
6.1. Wir haben die Mängel des Vertragsgegenstandes, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Unsere Mängeluntersuchungs- und Mängelrügeobliegenheit beschränkt sich auf die Untersuchung der quantitativen Angaben am betreffenden Lieferschein und auf die bei der Anlieferung visuell erkennbaren Transportschäden (optische Mängel). Im Übrigen wird die Mängeluntersuchungs- und Mängelrügeobliegenheit abbedungen und der Lieferant verzichtet ausdrücklich auf den Einwand der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Mängelrüge nach § 377 HGB.
6.2. Zahlungen von uns stellen keine Anerkennung der Mangelfreiheit dar.
6.2. Mängelansprüche verjähren—außer in Fällen der Arglist—in drei (3) Jahren ab Ablieferung der Ware.
6.3. Das Recht, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu wählen, steht grundsätzlich LUMITRONIX zu. Der Lieferant kann die von LUMITRONIX gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
6.4. Beginnt der Lieferant nicht unverzüglich nach Aufforderung mit der Mangelbeseitigung, ist LUMITRONIX in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr akuter Gefahren oder zur Vermeidung größerer Schäden, berechtigt, die Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu lassen.
6.5. Entstehen LUMITRONIX infolge der mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Einbau-, Ausbau-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen.
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Haftung und Freistellung
7.1. Sollte LUMITRONIX aufgrund eines Produktfehlers der gelieferten Ware von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, LUMITRONIX von allen Ansprüchen freizustellen, sofern der Schaden durch den Fehler des gelieferten Produkts verursacht wurde. Der Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7.2. Der Lieferant stellt LUMITRONIX von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten resultieren, es sei denn, der Lieferant hat die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten.
7.3. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme zu unterhalten und dies auf Verlangen von uns nachzuweisen.
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Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
8.2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
8.3. Bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des letzten Jahresumsatzes an LUMITRONIX fällig, mindestens jedoch 10.000€. Dies berührt nicht die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen.
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Compliance und Nachhaltigkeit
9.1. LUMITRONIX ist zertifiziert nach den Normen DIN-ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement). Der Lieferant verpflichtet sich, alle Anforderungen einzuhalten, die sich aus diesen Zertifizierungen für die Lieferanten von LUMITRONIX ergeben. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Qualitätsstandards, Umweltauflagen und Arbeitsschutzbestimmungen gemäß den genannten Normen.
9.2. Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten und kontinuierlich daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern.
9.2. Weiterhin verpflichtet sich der Lieferant, die Grundsätze der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen zu beachten. Diese betreffen insbesondere:
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Recht auf Tarifverhandlungen
- Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung
- Verantwortung für die Umwelt
- Verhinderung von Korruption
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Höhere Gewalt
10.1. Höhere Gewalt befreit uns und den Lieferanten für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
10.2. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.3. Als höhere Gewalt gelten ausschließlich unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Aufruhr, Pandemien oder behördliche Anordnungen. Betriebsstörungen, Aussperrungen, Lieferengpässe oder unzureichende oder verspätete Selbstbelieferung des Lieferanten sowie sonstige vom Lieferanten oder dessen Unterlieferanten zu vertretende Umstände gelten nicht als höhere Gewalt.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der von LUMITRONIX angegebene Bestimmungsort.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hechingen, sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Schlussbestimmungen
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Einkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.
12.3. Die Einkaufsbedingungen sind online unter lumitronix.com/agb hinterlegt. Ein Verweis auf den Link gilt als ausreichender Hinweis.
12.4. Für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen LUMITRONIX und dem Lieferanten gelten diese Einkaufsbedingungen automatisch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Garantiebedingungen
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Geltungsbereich
1.1. Diese Garantiebedingungen erstrecken sich auf alle LED-Module der LUMITRONIX LED-Technik GmbH, die online, auf Produktverpackungen, im Produktdatenblatt oder in Kundenbelegen mit einer Garantie werben. Unter „LED-Module“, wie in diesen Garantiebedingungen verwendet, verstehen wir aktive Baugruppen, die aus Platinen mit Leuchtdioden (LEDs) bestehen. Diese können mit oder ohne integrierte Steuerelektronik und mit oder ohne Gehäuse ausgestattet sein.
1.2. Beispiele für LED-Module aus unserem Sortiment, auf die diese Garantiebedingungen anwendbar sind, schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf: MultiBar, Aventrix, PowerBar, LumiFlex, MaxLine, BackMatrix, Conext und SmartArray. Produkte wie LED-Lichterketten, LED-Dekoration, Stirnlampen, Taschenlampen o. ä., obwohl sie LEDs enthalten können, fallen nicht unter die Definition von „LED-Module“ in diesem Kontext und sind somit von diesen Garantiebedingungen ausgenommen.
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Dauer der Garantie
2.1. Wir garantieren die technische Funktion der Produkte unter normalen Einsatzbedingungen (privat oder gewerblich) und innerhalb der in den Produktdatenblättern und Produktbeschreibungen festgelegten Spezifikationen für den Zeitraum, der ausdrücklich und schriftlich beim jeweiligen Produkt angegeben ist (3, 5 oder 10 Jahre) ab Kaufdatum.
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Garantieeinschränkungen
3.1. Ausfälle bis zu 2 % der Lichtquellen auf einer Platine sowie Farb- und Helligkeitsveränderungen in üblichem Rahmen gelten nicht als Defekt und sind daher von dieser Garantie ausgenommen.
3.2. Rein optische Beeinträchtigungen des LED-Moduls wie Erhebungen, Vergilbung, Risse, Rost, Bläschen usw. sind, solange die Funktion gegeben ist, nicht von der Garantie erfasst. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, normalen Verschleiß, Modifikationen, äußere Einflüsse (z. B. Blitzschlag, Nässe, Überspannung) oder Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen entstehen.
3.4. Bei Garantieansprüchen von Geschäftskunden ist die Haftung der LUMITRONIX LED-Technik GmbH auf maximal 10.000€ und bei Privatkunden auf 1.000€ je Schadensfall und Jahr begrenzt.
3.4. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit von Ersatzprodukten oder Ersatzteilen für den gesamten Garantiezeitraum besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.5. Die gewöhnlichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte und Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
3.6. Diese Garantie gilt nicht für Produkte oder Zubehörteile, die von Dritten hergestellt oder bereitgestellt werden, selbst wenn sie zusammen mit den Produkten der LUMITRONIX LED-Technik GmbH verwendet oder verkauft werden.
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Garantieleistungen
4.1. Im Garantiefall wird die LUMITRONIX LED-Technik GmbH nach eigenem Ermessen entweder das Produkt reparieren, ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Das defekte Produkt wird dabei ggf. durch ein gleichwertiges oder vergleichbares Modell ersetzt, falls das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar ist.
4.2. Ist eine Instandsetzung durch Ersatzteile möglich und dem Kunden die Selbstreparatur mit überschaubarem Aufwand zumutbar, kann LUMITRONIX Ersatzteile zur Selbstreparatur zusenden.
4.3. Die Kosten für den Austausch oder die Selbstreparatur mittel Ersatzteilen, einschließlich Arbeits- und Transportkosten, werden nicht erstattet.
4.4. Jede nicht autorisierte Reparatur oder Modifikation des Produkts oder der Versuch einer solchen kann zum Verlust des Garantieanspruchs führen.
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Geltendmachung der Garantie
5.1. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst.
5.2. Der Kunde hat das Produkt im Garantiefall auf eigene Kosten zur Prüfung und Reparatur an die LUMITRONIX LED-Technik GmbH zu senden. Die Rücksendekosten zum Kunden trägt LUMITRONIX.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, nachzuweisen, dass das Produkt bei LUMITRONIX erworben sowie ordnungsgemäß nach Spezifikationen eingebaut und Wartungsanweisungen beachtet wurden und ein gültiger Garantieanspruch besteht (z. B. durch Kaufbeleg, Fotos und ggf. weitere Unterlagen).
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt nach einer eventuellen Reparatur oder einem Austausch selbst wieder einzubauen bzw. einzusetzen.
5.5. Diese Garantie ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für den ursprünglichen Käufer des Produktes und kann nicht auf einen späteren Käufer oder Benutzer des Produkts übertragen werden.
LUMITRONIX LED-Technik GmbH, Brunnenstraße 14, 72379 Hechingen